Webseiten für möglichst viele Menschen zugänglich machen – das ist das Ziel von Barrierefreiheit im digitalen Raum.
Seit Inkrafttreten der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) sind öffentliche Einrichtungen und Unternehmen gesetzlich verpflichtet
ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, damit alle Nutzer problemlos auf die Informationen zugreifen können.
Seit 2019
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder (z.B. Behörden, öffentliche Museen, Schulen, Universitäten)