AGB

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der AHEADS Agentur Inh. Lars Grochla (nachfolgend „AHEADS“ genannt) und dem Auftraggeber, sofern dies kein Verbraucher i.S. des § 13 BGB, sondern Unternehmer ist. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Auf Verträge mit Verbrauchern sind diese ABG nicht anwendbar. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen AHEADS ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Die folgenden Bestimmungen dieser AGB bestehen aus vier Teilen. Teil 1 umfasst die §§ 2 bis 8. Diese gelten für Verträge und Absprachen, die Leistungen im Bereich grafische Gestaltungen, Webdesign, Foto, Video und Printmedien. Teil 2 umfasst die §§ 9 bis 14. Diese gelten für Leistungen des Webhostings. Teil 3 umfasst die §§ 15 bis 19. Diese gelten für Leistungen im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierung. Teil 4 umfasst die §§ 20 und 21. Diese sind, wie § 1, für alle Rechtsgeschäfte gültig.

 

Teil 1

§§ 2 – 8 für Leistungen im Bereich grafische Gestaltungen, Webdesign, Foto, Video und Printmedien

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) AHEADS ist an Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt stets erst bei entsprechender Annahmeerklärung durch AHEADS oder mit der Erstellung eines ersten Entwurfes zustande.

(2) Für den Auftragsumfang gelten die jeweiligen Einzelvereinbarungen oder das aktuelle Leistungsverzeichnis von AHEADS.

 

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Jeder erteilte Auftrag ist als Urheberwerkvertrag auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet.

(2) Alle Entwürfe und fertigen Grafiken/Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

(3) AHEADS überträgt dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, die für den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Eine Übertragung der vollen Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und AHEADS.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

(5) AHEADS hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt AHEADS zum Schadensersatz.

(6) Die grafischen Entwürfe und fertigen Grafiken/Designs dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von AHEADS weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von einzelnen Teilen – ist unzulässig und berechtigt AHEADS zum Schadensersatz.

(7) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

(8) AHEADS schließt bei der Gestaltung von Logos und anderen Grafiken die Haftung für die Markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus, soweit AHEADS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei deren Erstellung zur Last fällt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, das Logo und andere Grafiken auf Ähnlichkeit und potenzielle Verwechselungsgefahr, d.h. Kollision mit Schutzrechten Dritter, überprüfen zu lassen.

 

§ 4 Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass AHEADS zur Auftragserfüllung ggf. einzelne Teile der Leistung oder die Leistung insgesamt durch Dritte erbringen lässt und die dazu notwendigen Daten an Dritter weitergibt.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign und Webseitengestaltung zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen liegt allein beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt AHEADS von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen AHEADS stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

(4) Mit der Freigabe von Entwürfen und Grafiken/Design und Webseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

 

§ 5 Abnahme

(1) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

(2) Grafische Entwürfe und Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann bei absolutem Nichtgefallen einen Zweitentwurf fordern. AHEADS behält sich vor, darüber hinausführende Änderungswünsche entsprechend dem zusätzlichen Zeitaufwand auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste abzurechnen.

(3) Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. AHEADS behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

(4) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung spätestens bei Abnahme des Teiles fällig, sofern nicht zuvor Vorschusszahlung nach § 7 beansprucht wurde.

(5) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich AHEADS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

§ 6 Eigentumsrechte

(1) An Entwürfen und Grafiken/Designs werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

(2) Alle erstellten Originaldaten bleiben während und nach der Auftragsabwicklung im Eigentum von AHEADS. AHEADS ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(3) Hat AHEADS dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von AHEADS geändert werden.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, fertige Grafiken/Designs, Programmierungen etc.) und die Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt nach vorheriger Vereinbarung zwischen AHEADS und dem Auftraggeber. Insofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gilt eine Abrechnung nach Zeitaufwand.

(2) AHEADS ist auch vor Abnahme (§5) berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen.

(3) AHEADS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (insbesondere Kosten für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc.) dem Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(5) AHEADS ist berechtigt, die im Zuge der Beratung für die Gestaltung von Grafiken und Webseiten geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen.

(6) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(7) AHEADS behält sich vor, rückständige Zahlungen entsprechend § 247 BGB oder den Regelungen des HBG zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges vorbehalten.

(8) Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. Sollte ein Storno vom Kunden innerhalb 4 Wochen vor Termin eintreten, werden 80% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

(9) Alle Zahlungen sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.

 

§ 8 Gewährleistung / Haftung

(1) AHEADS verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Daten, Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

(2) Farbabweichungen zwischen den fertigen Druckmedien und den Darstellungen der Grafiken auf dem Computer bzw. Heimdrucker gelten nicht als Mangel und können somit nicht beanstandet werden.

(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist AHEADS von den vereinbarten Abgabefristen entbunden.

(4) AHEADS verpflichtet sich bei auftretenden Mängeln zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

(5) AHEADS haftet nicht für Schäden, die durch Mängel an eingesetzten Fremd-Programmen hervorgerufen wurden. Ebenso entfällt die Gewährleistung, wenn ohne Zustimmung von AHEADS Änderungen am Design oder der Programmierung durchgeführt werden.

(6) AHEADS haftet bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei nicht vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung bezüglich mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

Teil 2

§§ 9 – 14 für Leistungen im Webhosting

 

§ 9 Leistungsumfang / Vertragsabschluss

(1) Der Webhosting-Auftrag des Kunden kann schriftlich, fernmündlich oder durch Online-Bestellung erfolgen und bedarf zum in Kraft treten den Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch AHEADS. Falls die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag des Kunden abweicht, gilt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen spätestens durch die erstmalige Inanspruchnahme bzw. Nutzung des jeweiligen Dienstes als angenommen.

(2) AHEADS ist an Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang des Angebots beim Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt stets erst bei entsprechender Annahmeerklärung durch AHEADS oder mit der Einrichtung des Nutzerkontos zustande.

(3) Für den Leistungsumfang gelten die jeweiligen Einzelvereinbarungen oder das aktuelle Leistungsverzeichnis von AHEADS.

(4) AHEADS bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung der Hilfe dritter Unternehmen. Dem Auftraggeber ist daher bewusst, dass AHEADS auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Unternehmen keinen Einfluss hat, sodass die Leistung von AHEADS unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung der Übertragungskapazitäten steht. AHEADS ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu beschränken, sofern dies erforderlich ist, schwerwiegende Störungen des Netzes zu vermeiden.

(5) AHEADS ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen vorübergehend zu beschränken bzw. einzustellen, soweit Gründe der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, des Datenschutzes, zur Spam- und Virenbekämpfung dies erfordern oder wenn betriebsbedingte oder technisch notwendige Arbeiten erforderlich sind.

(6) AHEADS ist nicht für den Zugang des Auftraggebers zum Internet verantwortlich. Diesen hat er selbst zu besorgen, wodurch möglicherweise weitere Kosten entstehen.

(7) AHEADS leistet bei Webhostingverträgen technische Unterstützung in Form von Support per Email oder Telefon. Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht, sondern stellt eine freiwillige Serviceleistung auf Gefälligkeitsbasis dar, die AHEADS im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Support-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.

 

§ 10 Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert gegenüber AHEADS, dass die von ihm übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Er hat die Pflicht, AHEADS über evtl. auftretende Änderungen seiner Daten unverzüglich zu unterrichten.

(2) Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Internetseiten selbst verantwortlich. Insbesondere trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass die Seiten nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Das liegt dann nahe, wenn die Seiten pornographische oder politisch extremistische Informationen oder Angebote enthalten. Auch die missbräuchliche Nutzung durch Verbreitung von Spammails und Viren- und Dialersoftware gelten als Verstoß. AHEADS weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine eigene Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können.

Weiterhin hat der Kunde folgende Punkte zu unterlassen:

• Das unaufgeforderte Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken
• Das unbefugte Eindringen in ein fremdes Rechnersystem
• Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten, die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen
• Die Verwendung gefälschter Webseiten
• Das Verbreiten von Computerviren und Würmern / Trojanern.
• Das Behindern fremder Rechnersysteme durch den Versand bzw. die Weiterleitung von Datenströmen oder E-Mails
• Der Betrieb von Download-Seiten bzw. eines Downloadservers
• Die Nutzung des Accounts als Spiele-Server
• Der Versand von Massen-Mails an Empfänger-Gruppen, bei denen nicht geprüft wurde, ob die Empfänger noch existieren
• Die Installation und / oder Verwendung von Scripten und Software, die extrem den Server belasten, wie z. B. Chat-Systeme
• Die Untervermietung von Webspace

(3) Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung ist AHEADS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) Im Falle eines dringenden Verdachtes des Missbrauchs ist AHEADS berechtigt, die Leistungen bis zur Klärung der Umstände teilweise oder vollständig unverzüglich und ohne Ankündigung einzustellen. Ein Erstattungsanspruch für die gesperrte Zeitdauer besteht dann nicht.

(5) Der Auftraggeber ist für die Inhalte, die er über das Internet (Webseite, Newsgroups, E-Mail) übermittelt oder zur Verfügung stellt, allein verantwortlich und trägt die Pflicht zur Überwachung und Pflege etwaiger Gästebücher oder Foren seiner Webseite selbst.

(6) Der Auftraggeber ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. AHEADS behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Auftraggeber.

(7) Der Auftraggeber stellt AHEADS von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltliche Mängel der Internetseite beruhen, frei.

(8) Der Auftraggeber hat den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Auf Wunsch stellt AHEADS dem Auftraggeber einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst über die Internetleitung speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann.

(9) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Passwörter, die in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen stehen, streng geheim zu halten und AHEADS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder die Vermutung besteht, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind. Hieraus entstehende Schäden hat der Auftraggeber selbst zu verantworten.

(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ausfälle der Leistung AHEADS unverzüglich mitzuteilen, sodass es AHEADS möglich ist, solche Ausfälle unverzüglich zu beseitigen. Verzögerungen, die aufgrund einer verspäteten Mitteilung des Ausfalls entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 11 Datensicherung und Updates

(1) Der Auftraggeber ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Dazu zählen insbesondere die Sicherung seiner Postfachdaten (E-Mails), der Webseiten, etwaiger Datenbanken und seiner Zugangsdaten. Sofern AHEADS ein Backup der Daten pflegt, erwächst daraus keine Garantieerklärung oder ein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf eine ordnungsgemäße Durchführung.

(2) Soweit AHEADS Administrationsdienstleistungen für den Auftraggeber durchführt, hat der Auftraggeber vor jedem angekündigten Zugriff von AHEADS auf die Auftraggebersysteme eine Datensicherung durchzuführen. Für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Datensicherung entstehen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor dem Beginn von durch AHEADS zu entrichtende Arbeiten oder vor der Installation von Hardware oder Software durchzuführen. Der Auftraggeber ist in der Pflicht, jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit zu testen, bevor er das Programm nutzt. Dies gilt auch für Programme, die er von AHEADS erhält. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an einer Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems stark beeinflussen können.

(3) Der Auftraggeber hat die auf dem Webspace installierte Software laufend zu aktualisieren, da nicht aktualisierte Software ein hohes Risiko in Bezug auf Hacker-Angriffe birgt. Der Auftraggeber muss sich entsprechend eigenständig über die Verfügbarkeit von Updates für die von ihm verwendete Software informieren und die entsprechenden Aktualisierungen selbständig und auf eigene Gefahr und eigene Kosten durchführen.

 

§ 12 Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündbar, bereits gezahlte Gebühren und Mieten werden nicht erstattet. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(2) Bei allen Verträgen bleibt das Recht von AHEADS zur außerordentlichen Kündigung unberührt.

(3) AHEADS hat das Recht, den Zugang zum Konto und allen bereitgestellten Leistungen zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen verletzt oder mit mehr als zwei Monatsraten im Zahlungsrückstand ist.

(4) Bei einer Kündigung hat AHEADS das Recht, die Domain des Auftraggebers mit dem Ende des Vertrages an den Registrar zur Löschung zurückzugeben, sofern der Auftraggeber bis dahin nicht einen Domain-KK/Domain-Transfer gestartet hat. Der Auftraggeber trägt alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der zugeteilten Domain.

 

§ 13 Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder der individuell getroffenen Vereinbarung berechnet.

(2) Die Entgelte für Webhostingverträge werden, insofern nicht anderes vereinbart, für 1 Jahr im Voraus berechnet. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung für den ersten Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.

(3) Die Entgelte für Webmarketingverträge werden, insofern nichts anderes vereinbart, einen Monat im Voraus berechnet.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(5) Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so behält sich AHEADS nach entsprechender Benachrichtigung
per E-Mail das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der E-Mail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.

(6) AHEADS behält sich vor, rückständige Zahlungen nach § 247 BGB oder den Bestimmungen des HGB zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges vorbehalten.

(7) AHEADS ist berechtigt, für den Fall, dass seine Vorlieferanten die Tarife erhöhen, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Sollte der Auftraggeber einer solchen Preisanpassung widersprechen, ist AHEADS zur sofortigen Kündigung berechtigt.

(8) Alle Zahlungen sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.

 

§ 14 Gewährleistung / Haftung

(1) Die Haftung von AHEADS und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Haftungsfall ist der Umfang der Haftung auf den üblicherweise entstehenden Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der im letzten Jahr für die Leistung gezahlten Entgelte beschränkt und die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(2) Die Haftung von AHEADS für die Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten wird ausgeschlossen.

(3) AHEADS übernimmt keine Haftung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistung durch seine Vertragspartner, aufgrund technischer Änderungen der Angebote, soweit diese zumutbar sind, sowie Wartung und Anpassung der Übertragungskapazitäten und Serverhardware. Des Weiteren ist die Haftung ausgeschlossen bei Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen (z.B. Ausfall der Stromversorgung), infolge höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen verursacht werden.

(4) Routinemäßige Wartungsarbeiten geltend nicht als Ausfall und berechtigen nicht zu Minderungen oder Schadensersatzansprüchen.

(5) Allgemeine Risiken wie Virenbefall oder Zugriff von Dritten auf die Computer trägt der Auftraggeber. Ihm obliegt daher die angemessene Sicherung seines eigenen Systems, seiner Daten und seines Kontos, wie z.B. die Verwendung einer eigenen Firewall, die Nutzung von nicht nachvollziehbaren Passwörtern oder die Verwendung von Virenscanners. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Daten.

(6) AHEADS haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.

 

Teil 3

§§15 – 19 für Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenwerbung

 

§ 15 Vertragsschluss / Laufzeit / Kündigung

(1) Auf Anforderung des Auftraggebers übersendet AHEADS eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit den detaillierten Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung. Mit schriftlicher oder telefonischer Zustimmung des Auftraggebers gilt der Vertrag als angenommen.

(2) Der Auftraggeber erklärt, dass die Informationen, die er AHEADS in Bezug auf sein Webprojekt, geplante Änderungen an Hard- und Software, geplante Änderungen des Seitenaufbaus und sich selbst abgibt, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Er ist verpflichtet, AHEADS über alle Änderungen unverzüglich zu informieren. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Serviceverträge, die die inhaltliche Pflege und/oder Optimierung einer Webseite beinhalten, haben – wenn nicht anderweitig vereinbart – eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten und verlängern sich automatisch um 6 Monate, wenn nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende AHEADS die Kündigung schriftlich vorliegt.

(4) Webmarketingverträge (z.B. Google-Werbung) haben eine Laufzeit von jeweils einem Monat und verlängern sich automatisch um 1 Monat, wenn nicht bis 1 Woche vor Vertragsende AHEADS die Kündigung schriftlich vorliegt.

(5) Die Entgelte für Serviceverträge werden, insofern nichts anderes vereinbart, monatsweise im Voraus berechnet.

 

§ 16 Leistungen

(1) AHEADS verrichtet für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung entsprechend des Angebots und / oder der Auftragserteilung. Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem von dem Auftraggeber angenommenen Angebot.

(2) AHEADS ist berechtigt, Subunternehmer bzw. Freie Mitarbeiter mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

 

§ 17 Pflichten des Auftraggebers

(1) AHEADS optimiert die mit dem Auftraggeber definierten Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen. Der Auftraggeber unterstützt AHEADS bei Bedarf bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Insbesondere muss gewährleistet sein,

• dass Informationen, Analysen und Datenmaterial zur Verfügung gestellt werden, soweit diese bereits vorhanden sind und benötigt werden
• dass der Auftraggeber AHEADS bei Änderungen an seiner Webseite mit einbezieht, Änderungen Struktur und Inhalte betreffend vor dem Online stellen besprochen werden

(2) Der Auftraggeber ist selbst für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angegebenen Keywords verantwortlich. AHEADS ist nicht verpflichtet zu überwachen, ob die vom Arbeitgeber ausgewählten Suchbegriffe Rechte Dritter verletzen oder den Anforderungen der entsprechenden Suchmaschinenbetreiber entsprechen. AHEADS wird vom Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt.

 

§ 18 Gewährleistung

(1) Die Aufnahme einer Website in den Index einer Suchmaschine sowie die Positionierung liegt allein im Ermessen des entsprechenden Suchmaschinenbetreibers. AHEADS übernimmt entsprechend keine Gewähr dafür, ob eine Webseite von einem bestimmten Suchmaschinenanbieter aufgenommen wird oder für die Erreichung einer bestimmten Position in einer Suchmaschine. Zudem haftet AHEADS nicht für eine eventuelle Löschung einer Webseite aus dem Index einer Suchmaschine.

 

§ 19 Haftung

(1) AHEADS sowie seine gesetzlichen Vertreter haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleitungen entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

 

Teil 4

§§20 – 21 für alle Verträge

 

§ 20 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von AHEADS oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und für Abrechnungszwecke erforderlich ist.

(2) Darüber hinausgehend wird AHEADS Daten nicht weitergeben, insofern AHEADS hierzu nicht gesetzlich oder gerichtlich verpflichtet wird oder es zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Vor der Weitergabe von Kontaktdaten wird AHEADS den Auftraggeber rechtzeitig informieren und Gelegenheit geben, den Dritten zu kontaktieren.

 

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Bremen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Bremen.

(3) Alle Erklärungen von AHEADS können auf elektronischem Wege an den Auftraggeber gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

(4) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: Januar 2020